WEG-Verwaltung


Die Aufgaben des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich aus dem WEG-Gesetz und auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung.

Hier sind wesentliche Aufgaben:

  • Allgemeine Verwaltung
  • Durchführung einer Eigentümerversammlung
  • Erstellung eines  Wirtschaftsplans für Hausgeld und Betriebskosten
  • Hausgeld und Betriebskostenabrechnung