WEG-Verwaltung
Die Aufgaben des Verwalters für Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich aus dem WEG-Gesetz und auch aus der jeweiligen Gemeinschaftsordnung.
Hier sind wesentliche Aufgaben:
- Allgemeine Verwaltung
- Durchführung einer Eigentümerversammlung
- Erstellung eines Wirtschaftsplans für Hausgeld und Betriebskosten
- Hausgeld und Betriebskostenabrechnung